S
Schlenk-Bär
Wir haben ein Grundstück zum Bau eines Einfamilienhaus gekauft. Auf dem Grundstück standen noch ein paar alte Gebäude, die mittlerweile abgerissen sind. Derzeit befassen wir uns intensiver mit der Planung des Hauses. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb § 34 Baugesetzbuch gilt, so die zuständige Bau-Behörde. Ich habe den Gesetzestext mehrmals gelesen, bin aber nicht wirklich viel schlauer geworden, weshalb ich nach Auslegungshilfen gesucht habe.... was soll man sagen, ist schon nicht ohne. Ich hoffe, es kann uns jemand hier aus dem Forum mit unseren Fragen weiterhelfen.
Auf dem unten angehängten Bild ist unser Grundstück rot eingerahmt. Für die beiden roten Flächen existieren Bebauungspläne. Der § 34 sagt aus, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Was heißt das jetzt genau für unser Vorhaben? Orientieren wir uns am Bebauungsplan zur rechten Seite? Das wäre ein quer stehendes Reihenhaus und dahinter angeordnete Häuser. Oder an den drei Häusern zu linken Seite? Kann man bei drei Häusern überhaupt von einem Zusammenhang bei der Bebauung reden? Oder an den Häusern auf der gegenüberliegenden Straßenseite?
In welchem Abstand zur Straße müssten wir unser Haus bauen? Wir möchten unbedingt weiter weg von der Straße als die Nachbarn zur linken Seite. Wie können wir am Besten argumentieren? Könnte uns helfen, dass ein altes Gebäude, was wir jetzt abgerissen haben, eher mittig auf dem Grundstück stand?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Auf dem unten angehängten Bild ist unser Grundstück rot eingerahmt. Für die beiden roten Flächen existieren Bebauungspläne. Der § 34 sagt aus, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Was heißt das jetzt genau für unser Vorhaben? Orientieren wir uns am Bebauungsplan zur rechten Seite? Das wäre ein quer stehendes Reihenhaus und dahinter angeordnete Häuser. Oder an den drei Häusern zu linken Seite? Kann man bei drei Häusern überhaupt von einem Zusammenhang bei der Bebauung reden? Oder an den Häusern auf der gegenüberliegenden Straßenseite?
In welchem Abstand zur Straße müssten wir unser Haus bauen? Wir möchten unbedingt weiter weg von der Straße als die Nachbarn zur linken Seite. Wie können wir am Besten argumentieren? Könnte uns helfen, dass ein altes Gebäude, was wir jetzt abgerissen haben, eher mittig auf dem Grundstück stand?
Vielen Dank für Eure Hilfe.